Richtlinie zu Spielerbeschwerden

1. Richtlinienübersicht

YouGMedia B.V. („der Betreiber“) ist ein ordnungsgemäß eingetragenes Unternehmen mit der Registrierungsnummer 153269 und der eingetragenen Adresse Dr. H. Fergusonweg 1, Curaçao. Das Unternehmen ist von der Regierung von Curaçao autorisiert, Glücksspielaktivitäten auf Grundlage der Lizenznummer OGL/2024/107/0914 durchzuführen (nachfolgend als „der Betreiber“ oder „YouGMedia“ bezeichnet).

YouGMedia verpflichtet sich, einen transparenten, fairen und effizienten Rahmen für die Bearbeitung und Beilegung von Spielerbeschwerden und Streitfällen zu gewährleisten. Diese Richtlinie zu Spielerbeschwerden („die Richtlinie“) wurde in strikter Übereinstimmung mit den Anforderungen von Artikel 5.3 der Nationalen Glücksspielverordnung (Landsverordening op de kansspelen, „LOK“) entwickelt, wie sie von der Curaçao Gaming Authority (CGA) vorgeschrieben wird.

Diese Richtlinie beschreibt die Verfahren für die Einreichung, Bearbeitung und Beilegung von Spielerbeschwerden. Sie stellt sicher, dass Spieler Zugang zu einem einfachen, unparteiischen und zugänglichen Beschwerdeverfahren haben, einschließlich kostenloser Dienste zur alternativen Streitbeilegung, wie von der CGA vorgeschrieben. Die Nichteinhaltung dieser Richtlinie kann zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen der CGA im Rahmen ihres regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Mandats führen.

Diese Richtlinie ist durch Verweis in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von YouGMedia integriert, die auf der offiziellen Website des Betreibers zu finden sind: https://fonbet.com. Spieler sollten diese Richtlinie zusammen mit den Nutzungsbedingungen durchsehen, um sich umfassend über ihre Rechte und Verpflichtungen zu informieren.

Diese Richtlinie ersetzt oder setzt geltende Bestimmungen des Privatrechts nicht außer Kraft, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die entsprechenden Artikel in Buch 6 des Zivilgesetzbuchs von Curaçao zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Betreiber bleibt verantwortlich für die vollständige Einhaltung aller relevanten rechtlichen Verpflichtungen nach dem Zivilrecht und empfiehlt Spielern, gegebenenfalls unabhängigen rechtlichen Rat einzuholen.

2. Begriffsbestimmungen

2.1. Alternative Streitbeilegung beziehen sich auf ein kostenloses, unabhängiges und unparteiisches Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Spielern und dem Betreiber, wenn interne Beschwerdeverfahren zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führen. So können Streitigkeiten außergerichtlich beigelegt werden.

2.2. Buch 6 des Zivilgesetzbuchs von Curaçao (Burgerlijk Wetboek, Buch 6) enthält die allgemeinen Bestimmungen zu Verpflichtungen, einschließlich der Erstellung, Erfüllung und Durchsetzung von Verträgen, sowie Regeln zu Haftung, Schadensersatz und allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Kontext dieser Richtlinie dient Buch 6 als rechtlicher Rahmen, der die vertraglichen Pflichten des Betreibers und die Rechte der Spieler untermauert und sicherstellt, dass alle Bedingungen und Streitbeilegungen gemäß dem geltenden Privatrecht durchgeführt werden.

2.3. Beschwerde bezeichnet eine schriftliche Äußerung der Unzufriedenheit eines registrierten Spielers in Bezug auf die Dienstleistungen, Entscheidungen, Bedingungen oder das Verhalten des Betreibers, in der der Spieler eine Antwort oder Lösung erwartet. Für Meldezwecke gemäß Klausel 6 wird eine Beschwerde formell anerkannt, sobald ein Beschwerdeformular eingereicht oder die Angelegenheit an die alternative Streitbeilegung weitergeleitet wird.

2.4 Beschwerderichtlinie bezeichnet die vorliegende Beschwerderichtlinie des Betreibers.

2.5. Beschwerdeformular bezeichnet das in Abschnitt 3.2.4 angegebene Formular.

2.6. Curaçao Gaming Authority (CGA) bezeichnet die offizielle Aufsichtsbehörde, die von der Regierung von Curaçao ernannt wurde und für die Lizenzierung, Überwachung der Einhaltung von Vorschriften und Durchsetzung in der Glücksspielbranche verantwortlich ist. Die CGA stellt sicher, dass Betreiber wie YouGMedia B.V. die nationalen Gesetze, einschließlich der Nationalen Glücksspielverordnung (LOK), einhalten und den Spielerschutz sowie faire Spielpraktiken gewährleisten.

2.7. Streitfall bezeichnet eine Beschwerde, die nach Abschluss des internen Beschwerdeverfahrens des Betreibers nicht zur Zufriedenheit des Spielers gelöst wurde und an eine höhere interne Instanz, einen alternativen Streitbeilegungsanbieter oder ein Gericht weitergeleitet wurde.

2.8. Nationale Glücksspielverordnung (LOK, auch NOOGH genannt) bezeichnet das Gesetz von Curaçao, das die Lizenzierung und den Betrieb von Glücksspielaktivitäten regelt und Anforderungen an faires Spiel, Spielerschutz sowie die Aufsicht durch die Curaçao Gaming Authority festlegt.

2.9. Spielerinteraktion bezeichnet jegliche schriftliche Kommunikation, die von einem Spieler initiiert und an das Kundenserviceteam von YouGMedia gerichtet wird, einschließlich allgemeiner Anfragen, Rückmeldungen, Unterstützungsanfragen oder Klärungen in Bezug auf die Dienstleistungen des Betreibers.

2.10. Richtlinie zu verantwortungsvollem Spielen: Diese Richtlinie zu verantwortungsvollem Spielen beschreibt die Verpflichtung des Betreibers, glücksspielbedingte Schäden durch die Förderung eines sicheren und verantwortungsvollen Spiels zu verhindern. Sie umfasst Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Spieler, zur Verhinderung von Glücksspiel durch Minderjährige sowie die Bereitstellung von Tools wie Selbstausschluss, Einzahlungslimits und Realitäts-Checks. Diese Richtlinie garantiert die Einhaltung gesetzlicher Standards und verdeutlicht die Verantwortung des Betreibers, gefährdete Spieler zu schützen.

2.11. Gefährdete Spieler bezeichnet Personen, die aufgrund von Alter, psychischer Gesundheit, finanzieller Lage, kognitiver Beeinträchtigung oder Glücksspielproblemen besonders anfällig für die negativen Folgen des Glücksspiels sind. Der Betreiber ist verpflichtet, solche Spieler zu identifizieren und zu schützen, indem er Maßnahmen zum verantwortungsvollen Spielen umsetzt, einschließlich angemessener Interventionen, Bereitstellung von Unterstützung sowie erforderlicher Einschränkungen der Glücksspielaktivitäten.

3. Einreichung der Beschwerde

3.1 Beschwerdefrist

3.1.1. Diese Richtlinie gilt für alle Spieler, die die Dienste von YouGMedia im Rahmen einer gemäß der LOK ausgestellten Lizenz nutzen, gültig ab dem Datum der Lizenzerteilung, bzw. auf Grundlage des NOOGH ab Ausstellung eines grünen oder orangen dynamischen Siegels.

3.1.2. Spieler sind berechtigt, innerhalb von 6 (sechs) Monaten nach Abwicklung der Wette oder dem Ereignis, das die Beschwerde ausgelöst hat, eine Beschwerde kostenfrei einzureichen.

3.1.3. Im Falle von Peer-to-Peer-Spielen (P2P) wie Poker oder Langzeitwetten (Ante-Post) mit festen Quoten beginnt die sechsmonatige Beschwerdefrist mit der Abrechnung der Wette oder dem Ende des jeweiligen Ereignisses und nicht mit dem Datum, an dem die Wette platziert wurde.

3.1.4. Bei Beschwerden im Zusammenhang mit laufenden Sportwetten werden die Spieler darauf hingewiesen, dass eine umgehende Einreichung innerhalb der sechsmonatigen Frist von entscheidender Bedeutung ist, da die für die Untersuchung solcher Beschwerden erforderlichen Daten aufgrund der dynamischen Natur von Live-Wetten vom Betreiber möglicherweise nicht über einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden.

3.2 Phasen und Eskalation der Beschwerdebearbeitung

3.2.1. Beschwerden können nur vom registrierten Inhaber des Kontos eingereicht werden. Gemäß Artikel 1.3 Buchstabe c LOK ist es Spielern untersagt, ihre Ansprüche gegenüber YouGMedia an Dritte zu übertragen, zu verkaufen, zu spenden, zu vermieten oder anderweitig abzutreten.

3.2.2. Spieler müssen sich zunächst per E-Mail an [email protected] oder per Live-Chat über die Website des Betreibers an den Kundensupport von YouGMedia wenden.

3.2.3 Wird die Angelegenheit nicht durch den ersten Kontakt mit dem Betreiber geklärt, kann der Spieler eine formelle Beschwerde einreichen. Das Formular ist als PDF herunterzuladen und ausgefüllt per E-Mail an [email protected] einzureichen.

3.2.4 Das Beschwerdeformular enthält mindestens die folgenden Abschnitte:

i. Name, Anschrift und Wohnort des Beschwerdeführers;

ii. Kontonummer des Beschwerdeführers (falls zutreffend);

iii. Datum der Beschwerde und Datum des strittigen Ereignisses;

iv. Beschreibung des beanstandeten Verhaltens (gegebenenfalls unter Verwendung einer Auswahl vorgegebener Kategorien).

3.2.5 Das Formular muss in englischer Sprache sowie in der Sprache der vom Spieler genutzten Website/Domäne verfügbar sein.

3.2.6 Der Betreiber kann unterstützende Unterlagen anfordern, die der Spieler als Teil der Beschwerde beifügen muss. Jegliche vom Betreiber angeforderten zusätzlichen Informationen oder Unterlagen müssen im Hinblick auf eine sachgerechte Lösung der Beschwerde angemessen sein.

3.2.7 Der Betreiber muss den Spielern eine alternative Streitbeilegung anbieten, vorbehaltlich der Anforderungen gemäß Klausel 5.

3.2.8 Sofern nicht unter den spezifischen Bedingungen der alternativen Streitbeilegung (Klausel 5) einvernehmlich vereinbart, darf der Betreiber die Rechte des Spielers, rechtliche Schritte einzuleiten, nicht einschränken.

4. Die Rolle der Curaçao Gaming Authority (CGA)

4.1. Der Betreiber muss die Rolle der Curaçao Gaming Authority (CGA) in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen klarstellen. Es muss deutlich gemacht werden, dass die CGA nicht als Vermittler auftritt und keine individuellen Spielerbeschwerden im Zusammenhang mit Glücksspieltransaktionen löst.

4.2. Die CGA wird keine Entscheidungen treffen und keine Spielerbeschwerden bezüglich glücksspielbezogener Transaktionen auf den Website(s) des Betreibers bearbeiten.

4.3. Jegliche Entscheidung des Betreibers oder eines alternativen Streitbeilegungsanbieters gilt als endgültig. Sollte die CGA jedoch feststellen, dass die Beschwerde nicht ordnungsgemäß bearbeitet wurde, kann sie aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen.

4.4. Spieler haben das Recht, sich über www.cga.cw direkt an die CGA zu wenden, um schwerwiegende Anliegen, insbesondere Fehlverhalten, Verstöße gegen Lizenzbedingungen oder Hinweise im Rahmen von Whistleblowing, zu melden.

4.5. Obwohl die CGA nicht in einzelne Spielerstreitigkeiten eingreift, kann sie Beschwerdeinformationen zur Unterstützung ihrer laufenden Aufsichts- und Durchsetzungspflichten heranziehen.

5. Bearbeitung der Beschwerde

5.1 Bearbeitungsfrist: Beschwerden im Zusammenhang mit verantwortungsvollem Spielen

5.1.1. Beschwerden im Zusammenhang mit verantwortungsvollem Spielen sollten aufgrund der möglichen Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Spieler priorisiert werden. Beschwerden sind stets als Beschwerden im Zusammenhang mit verantwortungsvollem Spielen zu kategorisieren. Dies betrifft insbesondere die gezielte Betreuung gefährdeter Spieler, die Gewährleistung und/oder rechtzeitige Umsetzung von Selbstausschlüssen und/oder Bedenkzeiten sowie die darin enthaltenen vorgesehenen Maßnahmen gemäß der Richtlinie zu verantwortungsvollem Spielen.

5.1.2. Der Betreiber muss sich nach besten Kräften bemühen, diese Fälle innerhalb von 5 (fünf) Werktagen zu lösen.

5.1.3. Innerhalb von 2 (zwei) Tagen nach Erhalt einer Beschwerde wird der Betreiber:

  • Den Eingang der Beschwerde schriftlich bestätigen;
  • Erläutern, wie die Beschwerde bearbeitet wird;
  • Die voraussichtliche durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Beschwerde angeben.

5.1.4. Wenn der Betreiber mehr Zeit benötigt, um eine sachgerechte und fundierte Entscheidung zu treffen, muss der Spieler über die Verzögerung informiert werden; diese darf 2 (zwei) Wochen nicht überschreiten. Wenn eine Verzögerung auf eine fehlende oder langsame Reaktion des Spielers zurückzuführen ist, kann die Frist um höchstens weitere 2 (zwei) Wochen verlängert werden.

5.2. Bearbeitungsfrist: Alle anderen Beschwerden

5.2.1. Der Betreiber wird Beschwerden innerhalb von 4 (vier) Wochen prüfen und beantworten. Falls aufgrund der Komplexität oder fehlender Informationen erforderlich, kann der Zeitraum nach vorheriger schriftlicher Mitteilung gegenüber dem Spieler einmalig um weitere 4 (vier) Wochen verlängert werden.

5.2.2. Innerhalb einer Woche nach Erhalt einer Beschwerde wird der Betreiber:

  • Den Eingang der Beschwerde schriftlich bestätigen;
  • Erläutern, wie die Beschwerde bearbeitet wird;
  • Die voraussichtliche durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Beschwerde angeben.

5.3. Antwort und Beilegung

5.3.1. Ein Spieler erhält immer eine endgültige schriftliche Entscheidung über die Beschwerde, die wie folgt ausfallen kann:

a) Der Betreiber legt eine begründete abschließende Entscheidung über das Ergebnis oder die Beilegung der Beschwerde vor, einschließlich gegebenenfalls unterstützender Nachweise.

b) Der Betreiber hat im Falle einer nicht bearbeiteten Beschwerde ausführlich zu begründen, warum die Beschwerde nicht bearbeitet wurde. Falls zur vollständigen Bearbeitung der Beschwerde zusätzliche Informationen erforderlich sind, muss der Betreiber diese innerhalb der anfänglichen Frist von vier Wochen anfordern. Erbringt der Beschwerdeführer die angeforderten Informationen nicht innerhalb dieses Zeitraums, kann der Betreiber die Beschwerde zurückweisen.

c) Ist der Spieler mit der Entscheidung nicht einverstanden und reicht er eine weitere Beschwerde ein, wird er über sein Recht informiert, die Angelegenheit an eine unabhängige Stelle für alternative Streitbeilegung weiterzuleiten.

6. Künstliche Intelligenz (KI)

6.1. Der Betreiber kann künstliche Intelligenz (KI) einsetzen, um die Verwaltung und Bearbeitung von Spielerbeschwerden zu unterstützen, unter strikter Einhaltung der folgenden Bedingungen:

6.2. Sobald eine Spielerbeschwerde als im Zusammenhang mit verantwortungsvollem Spielen stehend (wie in Klausel 5.1.1 beschrieben) identifiziert wird, muss sämtliche Kommunikation mit dem Spieler durch einen menschlichen Vertreter erfolgen; der Einsatz von KI ist in diesem Fall ausgeschlossen.

6.3. Beschwerden, die als hinreichend komplex gelten, sind ausschließlich von menschlichem Personal und nicht von KI-Systemen zu bearbeiten.

6.4. Der Betreiber überwacht regelmäßig von KI-Systemen erstellte Aufzeichnungen, um sicherzustellen, dass Lösungen und Empfehlungen sachgerecht, angemessen und konsistent angewendet werden.

7. Alternative Streitbeilegung

7.1. Zur Erfüllung der durch die Nationale Glücksspielverordnung (LOK) vorgeschriebenen Lizenzbedingungen ist der Betreiber verpflichtet, seinen Spielern unabhängige alternative Streitbeilegungsdienste gemäß der von der CGA festgelegten Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung anzubieten.

7.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers müssen umfassende Angaben zum Verfahren der alternativen Streitbeilegung enthalten.

7.3. Der Betreiber muss innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Liste der zertifizierten alternativen Streitbeilegungsanbieter auf der offiziellen Website der Curaçao Gaming Authority eine Vereinbarung mit mindestens einem CGA-zertifizierten alternativen Streitbeilegungsanbieter über das CGA-Portal einreichen.

7.4. Kann eine Beschwerde intern nicht gelöst werden, hat der Spieler das Recht, die Angelegenheit kostenfrei an einen unabhängigen alternativen Streitbeilegungsanbieter weiterzuleiten. Der Betreiber trägt sämtliche im Zusammenhang mit dem alternativen Streitbeilegungsverfahren entstehenden Kosten.

7.5. Nach Abschluss des alternativen Streitbeilegungsverfahrens dürfen weder der Spieler noch der Betreiber ein weiteres alternatives Streitbeilegungsverfahren bezüglich desselben Streitfalls bei einer anderen alternativen Streitbeilegungsstelle einleiten.

7.6. Sollte ein Spieler nach Beginn des Streitbeilegungsverfahrens aus dem Verfahren aussteigen, verliert er das Recht, den Streitfall erneut zu öffnen oder weiterzuverfolgen.

7.7. Die Bereitstellung von alternativen Streitbeilegungsdiensten durch den Betreiber ist verpflichtend. Es wird empfohlen, dass der Betreiber Bedingungen zur Verhinderung eines Missbrauchs des alternativen Streitbeilegungsverfahrens sorgfältig prüft – etwa indem er vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens eine alternative Streitbeilegung verlangt, dem Spieler die Verbindlichkeit der Ergebnisse einer alternativen Streitbeilegung auferlegt oder einen Mindestanspruchswert für die Berechtigung auf solche festlegt –, wird dem Betreiber empfohlen, diese Bedingungen gründlich zu prüfen und unabhängigen rechtlichen Rat einzuholen, um die Einhaltung des geltenden Zivilrechts sicherzustellen. Die Curaçao Gaming Authority (CGA) wird bei der Prüfung, ob derartige Maßnahmen zur Verhinderung eines Missbrauchs des alternativen Streitbeilegungsverfahrens gerechtfertigt sind, alle maßgeblichen Umstände berücksichtigen und anerkennen, dass Bedenken hinsichtlich eines möglichen Missbrauchs insbesondere bei Ansprüchen von geringem monetären Wert berechtigt sein könnten.

7.8. Jeder Einzelfall ist nach seinen individuellen Gegebenheiten und Umständen zu beurteilen. Beispielsweise erwartet die Curaçao Gaming Authority (CGA), dass Vorfälle, bei denen eine Person unter Selbstausschluss beteiligt ist, ungeachtet des finanziellen Werts mit höchster Sorgfalt und Ernsthaftigkeit behandelt wird.

8. Führung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen

8.1. Der Betreiber ist verpflichtet:

8.1.1. Der Betreiber ist verpflichtet, jeweils zum 15. Januar und 15. Juni eines jeden Jahres Berichte bei der Curaçao Gaming Authority (CGA) einzureichen. Diese Berichte umfassen alle Beschwerden, die von Spielern unter Verwendung des Beschwerdeformulars im jeweiligen Berichtszeitraum eingereicht wurden. Der erste Bericht ist spätestens am 15. Januar 2026 einzureichen.

8.2. Jeder Bericht muss Folgendes enthalten:

a) Gesamtzahl der eingereichten Beschwerden.

b) Anzahl der anhängigen oder nicht beigelegten Beschwerden.

c) Anzahl der Beschwerden, aufgeschlüsselt nach Kategorie.

d) Anzahl der Beschwerden, die an die alternative Streitbeilegung weitergeleitet wurden.

e) Anzahl und Einzelheiten der Beschwerden, die zu rechtlichen Schritten durch den Spieler geführt haben.

8.3. Der Betreiber muss Transparenz sowie die Einhaltung von Entscheidungen der alternativen Streitbeilegungsstellen sowie aller regulatorischen Aktualisierungen der Curaçao Gaming Authority (CGA) sicherstellen.

8.4. Alternative Streitbeilegungsanbieter müssen ihren eigenen Meldepflichten gemäß der von der CGA herausgegebenen Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung nachkommen.

8.5. Aufzeichnungen zu nicht beigelegten Beschwerden sowie zu Beschwerden, die an alternative Streitbeilegungsstellen oder Gerichtsverfahren weitergeleitet wurden, werden für mindestens fünf Jahre oder so lange aufbewahrt, wie es gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, Verjährungsfristen oder anderen relevanten Vorschriften erforderlich ist.

8.6. Die CGA behält sich das Recht vor, jederzeit Zugriff auf die Aufzeichnungen der eingegangenen Beschwerden und Einzelheiten zu etwaigen Streitigkeiten anzufordern, deren Beilegung noch aussteht.

9. Teilnahmebedingungen

9.1. Die Beschwerderichtlinie des Betreibers ist als eigenständiges Dokument unter https://fonbet.com abrufbar und ist zudem in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers unter https://fonbet.com aufgeführt.

9.2. Folgende Informationen werden bereitgestellt:

a) Links zum Kundensupport sowie Informationen zur Kontaktaufnahme mit dem Betreiber.

b) Detaillierte Informationen, die erforderlich sind, um eine Beschwerde einzureichen, und Links zum Online-Formular oder zu einem herunterladbaren PDF-/Word-Dokument.

c) Fristen für die Bearbeitung und Beilegung von Beschwerden.

d) Die Rechte der Spieler im Beschwerdefall beinhalten ausdrücklich das Recht auf Inanspruchnahme alternativer Streitbeilegungsdienste sowie das Recht auf Eskalation an die zuständige Aufsichtsbehörde.

e) Eine Erläuterung der Folgen, die eine Entscheidung der betreffenden alternativen Streitbeilegungsstelle für die Rechte des Spielers auf weitere gerichtliche oder außergerichtliche Schritte haben kann.

f) Beschreibung des Verfahrens zur alternativen Streitbeilegung und der damit verbundenen Rechte der Spieler.

g) Kontaktinformationen des Anbieters/der Anbieter für alternative Streitbeilegung.

h) Hinweis, dass die CGA nicht als Vermittler auftritt, der Spieler sich jedoch an die CGA wenden kann, wenn er der Meinung ist, dass der Betreiber gegen die Vorschriften verstößt.

10. Beschwerdegründe

10.1. Der Spieler hat das Recht, eine Beschwerde über jeden Aspekt seiner Beziehung zum Betreiber oder über jeden Vorfall im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an einem Glücksspiel einzureichen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich:

  1. Einzahlungsprobleme

  2. Auszahlungsprobleme

  3. Bonus-Teilnahmebedingungen

  4. Kontoschließungen oder Beschränkungen

  5. Mutmaßliche Fehler oder Ungerechtigkeiten bei Spielergebnissen

  6. Probleme im Zusammenhang mit verantwortungsvollem Spielen

  7. Umgang mit Spielerguthaben

  8. KYC und Verifizierung

  9. Datenschutz

  10. Technische oder Software-Probleme

  11. Bedenken hinsichtlich der Bekämpfung von Geldwäsche

  12. Probleme mit Minderjährigen

  13. Betrügerische Spiele

  14. Betrügerische Handlungen

  15. Lizenz oder Regulierung

  16. Unfaire Geschäftsbedingungen

11. Vertraulichkeit und Fairness

11.1. Der Betreiber ist verpflichtet, alle Beschwerden vertraulich zu behandeln. Alle während des Beschwerdeverfahrens bereitgestellten persönlichen und vertraulichen Informationen werden sicher verwaltet und ausschließlich zum Zweck der Untersuchung und Beilegung der Beschwerde gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verwendet.

11.2. Darüber hinaus garantiert der Betreiber, dass alle Beschwerden unparteiisch, fair und zeitnah bearbeitet werden. Kein Spieler darf aufgrund einer in gutem Glauben eingereichten Beschwerde Repressalien oder Diskriminierungen ausgesetzt sein. Das Beschwerdeverfahren wird transparent durchgeführt und gewährleistet durchgängig Gleichbehandlung sowie die Einhaltung der Grundsätze der Fairness und Unparteilichkeit.

12. Übergangsfrist

12.1. Diese Richtlinie wurde im Rahmen der von der CGA festgelegten Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025 im CGA-Portal hochgeladen.

13. Kontaktinformationen

13.1. Spieler, die eine Beschwerde einreichen möchten oder Hilfe benötigen, können sich an folgende Kontaktstellen wenden:

  • Kundensupport: [email protected] oder per Live-Chat auf der Website https://fonbet.com
  • CGA: Bei regulatorischen Anliegen oder zur Meldung potenzieller Verstöße können sich Spieler direkt über die offizielle Website der CGA unter www.cga.cw an die Behörde wenden.